Honorar
Guter Rat ist nicht umsonst. Aber er muss auch nicht teuer sein. Die Höhe von Anwaltshonoraren wird häufig überschätzt. Das liegt vor allem am komplizierten Gebührenrecht, das für Außenstehende schwer durchschaubar erscheint.
Hinsichtlich der Rechtsanwaltsgebühren ist Transparenz für uns selbstverständlich. Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Einen Überblick über die Gebühren für einen Rechtsanwalt und über die im Falle eines gerichtlichen Verfahrens entstehenden Kosten können Sie sich mit Hilfe dieses Leitfadens zur Anwaltsvergütung der Bundesrechtsanwaltskammer verschaffen.
Im Einzelfall treffen wir mit Ihnen aber auch gerne -abhängig von Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit- eine Honorarvereinbarung.
Bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen stellen wir für Sie gerne auch einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. Hier übernimmt der Staat im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens sowohl die eigenen Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir für Sie, ob Ihre Versicherung für die Kosten aufkommt.
Es steht also ein ausreichendes Instrumentarium zu Verfügung, welches verhindert, dass die Höhe der Kosten für den Mandanten überraschend ausfällt oder dass begründete Ansprüche nicht verfolgt werden können, weil ein Mandant wirtschaftlich dazu nicht in der Lage ist.
Die Ungewissheit darüber, wie teuer ein Besuch bei einem Anwalt wird, soll Sie natürlich nicht davon abhalten, mit mir in Kontakt zu treten. Ich informiere Sie gerne gleich zu Beginn über die Höhe der zu erwartenden Gebühren. Zögern Sie nicht, mich danach zu fragen.
Sie erreichen mich unter Tel.: 040 / 881 48 190
